Rechnungsruf im öffentlichen Inventar

  20.03.2019 Allgemeine Publikationen

Durch Verfügung des Regierungsstatthalters von Thun vom 11. März 2019 wurde über den Nachlass der nachgenannten Person die Errichtung des öffentlichen Inventars angeordnet.

Gemäss Art. 582 ZGB und Art. 38 ff. der bernischen Verordnung vom 18.10.2000 über die Errichtung des Inventars werden die Gläubiger und Bürgschaftsgläubiger des Erblassers hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb der angegebenen Frist bei der zuständigen Behörde schriftlich einzureichen. Den Gläubigern des Erblassers, deren Forderungen aus dem Grund nicht in das Inventar aufgenommen wurden, weil sie deren Anmeldung versäumten, sind die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar (Art. 590 Abs. 1 ZGB). Gleichzeitig werden auch die Schuldner aufgefordert, innerhalb der nämlichen Frist ihre Schulden bei dem mit der Errichtung des Inventars beauftragten Notar schriftlich anzumelden.

Spring Karl Fritz, geb. 22. Juni 1931, von Steffisburg BE, verheiratet, wohnhaft gewesen in Steffisburg BE, Erlenstrasse 32a, 3612 Steffisburg, verstorben am 29. Januar 2019.

Eingabefrist:
Bis und mit Montag, 22. April 2019.

Anmeldestellen (schriftlich):
– Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, für Forderungen, Bürgschafts- und Garantieansprüche gegenüber dem Erblasser (Wert per Todestag).
– Dominik Tschabold, Notar und Rechtsanwalt, Oberdorfstrasse 30, Postfach 222, 3612 Steffisburg, für Guthaben des Erblassers (Wert per Todestag).

Massaverwalterin: Frau Victoria Cathomen, Cathomen + Partner Treuhandgesellschaft, Thunstrasse 65, 3612 Steffisburg.

Steffisburg, 14. März 2019

Der Beauftragte:
Dominik Tschabold, Notar


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