Erbenruf

  10.07.2019 Allgemeine Publikationen

Frutiger Katharina, geboren am 1. August 1924, von Oberhofen am Thunersee BE, ledig, Tochter des Frutiger Friedrich und der Frutiger Emma, wohnhaft gewesen im Seniorama, Alpenstrasse 25, 3653 Oberhofen, verstorben am 29. Oktober 2018.

Die Verstorbene hat keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen, so dass die gesetzliche Erbfolge gilt. Der Erbenruf ergeht an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt. Die gesetzlichen Erben der Frutiger Katharina werden in Anwendung von Art. 555 ZGB hiermit aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit dieser Publikation des Erbenrufes beim Regionalen Sozialdienst Oberhofen, Staatsstrasse 27, Postfach 47, 3653 Oberhofen am Thunersee, zu melden. Der Meldung sind zivilstandsamtliche Ausweise beizulegen, welche die Erbberechtigung nachweisen.

Gehen innert Jahresfrist keine Meldungen ein, so fällt die Erbschaft unter Vorbehalt der Erbschaftsklage an das erbberechtigte Gemeinwesen.

Thun, 8. Juli 2019

Der Beauftragte
Martin Loretz, Erbschaftsverwalter
Regionaler Sozialdienst Oberhofen
Staatsstrasse 27, Postfach 47,
3653 Oberhofen


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