Hinweis auf Kurtaxenpflicht sowie Pauschalkurtaxenpflicht in der Gemeinde Thun

  14.08.2019 Allgemeine Publikationen

Das Kurtaxenreglement der Stadt Thun schreibt vor, dass jeder Gast, der in der Gemeinde Thun ohne steuerrechtlichen Wohnsitz entgeltlich übernachtet, die Kurtaxe zu entrichten hat (siehe «Kurtaxenreglement Stadt Thun» unter www.thun.ch).

Im Auftrag des Gemeinderates der Stadt Thun ist der Verein Thun-Thunersee Tourismus befugt, die Kurtaxe zusammen mit der kantonalen Beherbergungsabgabe sowie die Pauschalkurtaxe einzuziehen. Betroffene Vermieterinnen und Vermieter, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Dauermieterinnen und Dauermieter stehen in der Pflicht, sich bei Thun-Thunersee Tourismus anzumelden:
Thun-Thunersee Tourismus
Seestrasse 2, 3600 Thun
fewo@thunersee.ch, Tel. 033 225 90 00.

Kurtaxe:
Die Kurtaxe beträgt seit dem 1. Februar 2018 pro Logiernacht:

In Hotels und Pensionen Fr. 3.50 / Fr. 1.75
In Chalets, Ferienwohnungen, Privatzimmern, Zelten und Wohnwagen Fr. 3.00 / Fr. 1.50
In Ferien-, Kinder- und Jugendheimen, Instituten und Gruppenunterkünften (Massenlager) Fr. 1.75 Fr. / –.90

Die kantonale Beherbergungsabgabe ist in der Kurtaxe nicht inbegriffen und wird gesondert erhoben.
Die Abgabe beträgt Fr. 1.– pro Logiernacht und Gast ab 16 Jahren.

Pauschalkurtaxe:
Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Dauermieterinnen und Dauermieter von Ferienhäusern und Ferienwohnungen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Stadt Thun, entrichten die Kurtaxe in Form einer Jahrespauschale à Fr. 85.– pro Zimmer (ohne Küchen, Bäder, Veranden, Galerien).

Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnwagen werden denjenigen von Ferienhäusern und Ferienwohnungen gleichgestellt, sofern der Wohnwagen länger als sechs Monate in der Gemeinde Thun stationiert ist. Wohnwagen gelten für die Berechnung der Jahrespauschale als zwei Zimmer.

Widerhandlungen gegen das Kurtaxenreglement der Stadt Thun können vom Gemeinderat auf Antrag von Thun-Thunersee Tourismus mit einer Busse bis zu Fr. 5000.– bestraft werden.

Hinterzogene Kurtaxen sind in jedem Fall nachzuzahlen.

PanoramaCard Thunersee
Mitglieder von Thun-Thunersee Tourismus können ihren Gästen ab der ersten Übernachtung eine PanoramaCard Thunersee abgeben. Die Gästekarte ist kostenlos und berechtigt das Busnetz der Verkehrsbetriebe STI in der Region Thunersee und PostAuto Region Spiez-Aeschi gratis zu nutzen. Zudem beinhaltet sie eine unentgeltliche Stadtführung durch Thun und viele weitere Vergünstigungen. Weitere Infos auf thunersee.ch/panoramacard.


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