Thunfest 2019 – Generelle Überzeit innerhalb des Festgebietes bis 2.00 Uhr

  01.08.2019 Allgemeine Publikationen

Gestützt auf Art. 13 Abs. 3 des Gastgewerbegesetzes vom 11. November 1993 wird den Gastgewerbe- und Festwirtschaftsbetrieben in der Thuner Innenstadt im Rahmen des Thunfests eine generelle Überzeit von Freitag, 9. August auf Samstag, 10. August 2019 sowie von Samstag, 10. August auf Sonntag, 11. August 2019 bis jeweils 2.00 Uhr (ohne Toleranz) erteilt.

Festgebiet
Berntorplatz (ohne Emmentaler), Schwäbisgasse (mit Turm), Ganze Untere Hauptgasse, Marktgasse, Gerberngasse inkl. Bärenplatz, Rathausplatz vorne und hinten, Obere Hauptgasse bis Höhe Kreuzgasse, Mühleplatz und Aarequai bis Höhe Sinnebrücke, Waisenhausplatz inkl. Oelegässli, Bälliz und Stadthofplatz.

Besonderes
Bewilligung für Zusatzaktivitäten
Zusatzaktivitäten werden nur durch das OK Thunfest in Zusammenarbeit mit dem Polizeiinspektorat Thun erteilt. Sämtliche Marktoder Nutzungsbewilligungen haben während der Dauer des Thunfests keine Gültigkeit.

Verbotener «wilder Strassenhandel»
Die wilde Auslage von Waren durch «Strassenhändler/innen» zum Verkauf ist verboten. Widerhandlungen haben Busse und Beschlagnahme der Waren bis Festende zur Folge.

Jugendschutz
Es ist verboten, Bier und Wein an Jugendliche unter 16 Jahren sowie Spirituosen und Mischgetränke an Jugendliche unter 18 Jahren abzugeben! Um dies zu unterstützen, ist es auch untersagt, auf die abgesperrten Konzertplätze im Festgebiet alkoholische Getränke irgendwelcher Art mitzubringen. Das OK wird, wenn notwendig, diesbezüglich Eintrittskontrollen vornehmen lassen.

Lebensmittelpolizei
Sämtliche Festwirtschaftsbetriebe und Lebensmittelverkaufsstände müssen am Anlass ein dem Betrieb angepasstes Selbstkontrollkonzept vorweisen können. Bei Fragen steht das Kantonale Laboratorium, Tel. 031 633 11 11, zur Verfügung.

Schutz vor Passivrauchen
Seit 1. Juli 2009 ist das Rauchen in öffentlich zugänglichen Innenräumen verboten. Zu den öffentlich zugänglichen Innenräumen gehören auch Korridore, Treppen, Aufzüge und Toiletten sowie Festzelte und Wintergärten, auch wenn die Seitenwände geöffnet werden können.

Weitere Informationen zum Thunfest sind im Internet, www.thunfest.ch, zu finden.

Polizeiinspektorat Thun


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