Bootsüberwinterung beim Strandbad und auf dem Kiesparkplatz Lachen (uferseitig)

  16.10.2019 Allgemeine Publikationen

Während der Wintersaison 2019/20 können beim Strandbadweg und auf dem Kiesparkplatz Lachen, (uferseitig, im Minimum 6 m von den Bäumen und Sträuchern entfernt) wiederum Boote gelagert werden. Am Strandbadweg entlang dürfen nur Boote abgestellt werden, die über keinen Trailer oder fahrbaren Untersatz verfügen und deshalb mit dem Kran ausgewassert werden müssen.
Alle anderen Boote müssen beim Parkplatz nördlich des Kunstrasenfeldes Stadion Lachen und auf dem Kiesparkplatz Lachen (uferseitig) abgestellt werden. Die zwei Behindertenparkplätze beim Strandbadweg dürfen nicht genutzt werden. Die Velounterstände beim Strandbad stehen infolge der 3. Bauetappe Strandbad nur zur Hälfte zur Verfügung.

An nachstehenden Daten werden die Boote von unserem Personal abgenommen und platziert:

Samstag, 19. Oktober 2019, 8.00–12.00 Uhr
Mittwoch, 23. Oktober 2019, 15.00–17.00 Uhr

Ausser an den oben erwähnten Tagen können keine Boote abgestellt werden. Bei der Strandbadkasse wird zu genannten Daten und Zeiten eine Inkassostelle eingerichtet. Die Quittung besteht aus einem Kleber, der am Boot gut sichtbar anzubringen ist. Nach Weisung unseres Personals können Boote mit diesem Kleber auf den Trockenplätzen abgestellt werden. Bootsbesitzer/innen, welche Boote unrechtmässig abstellen oder keine Gebühren entrichten (fehlender Kleber), werden in einer Nachkontrolle erfasst. Der entstehende Aufwand wird in Rechnung gestellt. Allfällige Abschleppkosten gehen zu Lasten der Fehlbaren.

Achtung: Bis spätestens 31. März 2020 muss der Überwinterungsplatz wieder geräumt sein!

Amt für Bildung und Sport

 


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