Region Entwicklungsraum Thun

  18.12.2019 Allgemeine Publikationen

Regionaler Teilrichtplan Abbau Deponie und Transporte (ADT); Teildossier ERT Genehmigung nach Artikel 61 Baugesetz
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat den vom Entwicklungsraum Thun am 13. Juni 2018 beschlossenen Teilrichtplan Abbau Deponie und Transporte in Anwendung von Art. 61 Baugesetz am 6. November 2019 genehmigt.

Gemäss Art. 110 der kantonalen Bauverordnung wird die Genehmigung hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen sind im Internet unter www.entwicklungsraum-thun.ch oder nach Terminvereinbarung auf der Geschäftsstelle der Region einsehbar.

Die Regionsgemeinden können gegen den Genehmigungsbeschluss bei der kantonalen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, Münstergasse 2, 3011 Bern innert 30 Tagen nach Publikation Beschwerde führen (Art. 61a Abs. 2 Bst. c BauG).


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