Öffentliche Mitwirkung
04.03.2020 Allgemeine PublikationenRegionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept Thun-Oberland West 2021 und Agglomerationsprogramm V+S Thun 4. Generation
Öffentliches Mitwirkungsverfahren nach Artikel 58 Baugesetz: Die Mitwirkung dauert vom Montag, 2. März bis und mit Donnerstag, 2. April 2020.
Das RGSK TOW 2021 ist das Resultat einer gezielten Aktualisierung des bestehenden RGSK der 2. Generation aus dem Jahr 2016 im Rahmen der regulären vierjährlichen Überarbeitung. Es werden nur die neuen, resp. geänderten Inhalte mitgewirkt. Zur Mitwirkung liegen ein für die Mitwirkung auf die relevanten Inhalte gekürzter Bericht und die RGSK-Karten auf. Ausserdem sind die Massnahmenblätter für die Bereiche Siedlung und Landschaft zur Mitwirkung aufgeschaltet. Die Mitwirkung zum RGSK 2021 richtet sich primär an die ländlichen Gemeinden ausserhalb des Perimeters der Agglomeration.
Parallel wird auch das Agglomerationsprogramm V+S Thun der 4. Generation mitgewirkt. Es wurde auf Basis der Agglomerationsprogramme der Vorgängergenerationen entwickelt. In der Mitwirkung befinden sich der ganze Bericht, die Massnahmenblätter Siedlung + Landschaft sowie ein Kartenausschnitt (RGSK-Karte 1:25 000 mit Lupe auf die Agglomeration). Die Mitwirkung richtet sich primär an die Agglomerationsgemeinden Heimberg, Hilterfingen, Oberhofen, Seftigen, Spiez, Steffisburg, Thierachern, Thun, Uetendorf und Uttigen.
Auflageort aller relevanten Unterlagen:
– Im Internet unter: www.entwicklungsraumthun.ch/mitwirkung und www.kasi sa.ch/
– Nach Terminvereinbarung auf den Geschäftsstellen des Entwicklungsraums Thun (Fliederweg 11, 3600 Thun, info@erthun. ch, 033 225 61 61) sowie der Berg- und Planungsregionen Kandertal und Obersimmental-Saanenland (Honeggstrasse 14, 3777 Saanenmöser, info@kasisa.ch, Tel. 079 745 48 18)
Stellungnahmen und Bemerkungen sind mittels des jeweiligen Mitwirkungsformulars bis spätestens Donnerstag, 2. April 2020 per E-Mail der Geschäftsstelle ERT zuzustellen (info@erthun.ch).
