Wasserbauverband Untere Gürbe und Müsche

  04.03.2020 Allgemeine Publikationen

Teilrevision Organisationsreglement, Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass die von der Abgeordnetenversammlung des Wasserbauverbandes untere Gürbe und Müsche am 12. Juni 2019 beschlossene Teilrevision des Organisationsreglementes vom Tiefbauamt des Kantons Bern am 18. Februar 2020 vorbehaltslos genehmigt wurde. Die Änderungen treten rückwirkend per 1. Januar 2020 in Kraft.

Namens des Wasserbauverbandes
Untere Gürbe und Müsche
Der Sekretär: Oliver Trachsel


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