Regionale Windenergierichtplanung ERT

  08.04.2020 Allgemeine Publikationen

Öffentliches Mitwirkungsverfahren nach Artikel 58 Baugesetz: Die Mitwirkung dauert vom Montag, 6. April bis Freitag, 29. Mai 2020.

Der kantonale Richtplan bezeichnet sogenannte Windenergieprüfräume. Die Regionen sind verpflichtet, im Rahmen der regionalen Richtplanung die räumliche Abstimmung der Windpärke innerhalb der Windenergieprüfräume vorzunehmen. Ziel der vorliegenden Planung ist die Ausweisung regionaler Windenergiegebiete im Entwicklungsraum Thun (ERT) auf Stufe Richtplan. Sie gliedert sich in drei Teile: Bericht (Teil A) mit hinweisendem und erläuterndem Charakter (macht transparent, wie die Auswahl der regionalen Windenergiegebiete erfolgt ist), Richtplan (Teil B) als behördenverbindlicher Teil und die Beilage (Teil C) mit hinweisendem Charakter.

Auflageort aller relevanten Unterlagen:
– Im Internet unter: https://entwicklungs raum-thun.ch/landschaft-siedlung-verkehr/ regionaler-richtplan-windenergie/
– Nach Terminvereinbarung auf der Geschäftsstelle der Region Entwicklungsraum Thun (Fliederweg 11, 3600 Thun, info@ erthun.ch, 033 225 61 61)

Stellungnahmen und Bemerkungen sind mittels vorbereitetem Mitwirkungsformular bis spätestens Freitag, 29. Mai 2020 per E-Mail der Geschäftsstelle ERT zuzustellen (info@ erthun.ch).


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote