Eröffnung einer letztwilligen Verfügung von Frau Nelly Louise Stettler-Stünzi

  08.07.2020 Allgemeine Publikationen

Verstorbene Person: Nelly Louise Stettler-Stünzi, Tochter des Stünzi Willi und der Stünzi-Mischler Louise. Heimatort: Worb BE. Staatsbürgerschaft: Schweiz. Geburtsdatum: 11. Juni 1921. Geboren in: La Chaux-de-Fonds NE. Todesdatum: 6. Dezember 2019. Wohnhaft gewesen in 3604 Thun, Falkenstrasse 2.

Letztwillige Verfügung
Die Erblasserin hat gemäss Recherchen des Notars keine pflichtteilsgeschützten Erben. Sie unterzeichnete am 8. August 2013 die öffentlich beurkundete letztwillige Verfügung, Urschrift Nr. 2734 des Notars Franz Müller. Die Erblasserin setzte darin Frau Rosmarie Bärfuss, in Thun, als Alleinerbin und Herrn Notar Franz Müller, mit Büro in Bern, als Willensvollstrecker ein.

Rechtliche Hinweise und Fristen
Die testamentarisch eingesetzten Erben haben das Recht, bei der Kontaktstelle einen Erbschein zu verlangen und über die Erbschaft zu verfügen, falls die gesetzlichen Erben der verstorbenen Person nicht dagegen opponieren und innert der angegebenen Frist bei der Kontaktstelle schriftlich Einsprache gemäss Art. 559 ZGB erheben. Mit der Einsprache haben die gesetzlichen Erben ihre Verwandtschaft zur verstorbenen Person nachzuweisen. Sie haben das Recht, bei der Kontaktstelle Einsicht in das Testament zu nehmen und eine Testamentskopie zu verlangen.

Für die gesetzlichen Erben gilt – sofern ihnen die letztwillige Verfügung nicht schriftlich eröffnet wurde – diese Publikation als Eröffnung im Sinne von Art. 558 ZGB.

Frist
1 Monat ab dem dritten Publikationsdatum.

Kontaktstelle:
III dasadvokaturbuero, Herr Franz Müller, Fürsprecher und Notar, Herrengasse 22, 3001 Bern


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