Beschlüsse der ausserordentlichen Abgeordnetenversammlung des Gemeindeverbandes Anzeiger Verwaltungskreis Thun;

  09.09.2020 Allgemeine Publikationen

Verfügung im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Binnenmarktgesetz

Die Abgeordneten des Gemeindeverbands Anzeiger Verwaltungskreis Thun haben an der ausserordentlichen Abgeordnetenversammlung vom Mittwoch, 2. September 2020, 17.00 Uhr, Rathaus, Stadtratssaal, 3600 Thun folgende Beschlüsse gefasst:

1. Protokoll der Abgeordnetenversammlung vom 24. Juni 2020; Genehmigung

2. Ergänzungsvereinbarung zum Verlagsvertrag; Genehmigung
Der per 31. Dezember 2021 auslaufende Verlagsvertrag mit der Verlagsgemeinschaft Thuner Amtsanzeiger vom 8. April 2011 wird unter Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung, gestützt auf die abgeschlossene Ergänzungsvereinbarung, für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 verlängert (Art. 12 Abs. 2 Bst. e in Verbindung mit Art. 25 des Organisationsreglements des Gemeindeverbands Anzeiger Verwaltungskreis Thun). Dieser Beschluss wird gemäss Art. 9 Abs. 1 des eidgenössischen Binnenmarktgesetzes vom 6. Oktober 1995 (BGBM, SR 943.02) als Verfügung eröffnet. Die Eröffnung dieser Verfügung erfolgt gem. Art. 44 Abs. 5 Bst. b des Verwaltungsrechtspflegegesetzes des Kantons Bern vom 23. Mai 1989 (VRPG, BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 49b Abs. 1 des Gemeindegesetzes des Kantons Bern vom 16. März 1998 (GG, BSG 170.11) ohne Begründung im Thuner Amtsanzeiger. Es gilt die untenstehende Rechtsmittelbelehrung.

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes des Kantons Bern vom 23. Mai 1989 (VRPG, BSG 155.21) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Gemeindeverband Anzeiger
Verwaltungskreis Thun
Der Verbandssekretär
Christoph Stalder


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