Genehmigung Leistungsverträge des Gemeindeverbands Kulturförderung Region Thun

  23.09.2020 Allgemeine Publikationen

Die Leistungsverträge mit der Stiftung Schloss Oberhofen, der Stiftung Schloss Thun, dem Kunstmuseum Thun und Thun-Panorama, dem Verein Schlosskonzerte Thun, dem Verein Kunstgesellschaft Thun und der Stadt- und Regionalbibliothek Thun, wurden vom Kulturrat des Gemeindeverbands Kulturförderung Region Thun am 10. August 2020 genehmigt.

Die Leistungsverträge treten vorbehältlich der Zustimmung durch die anderen Vertragsparteien per 1. Januar 2021 in Kraft.

Zwei Prozent der im Gebiet der Verbandsgemeinden Stimmberechtigten oder zehn Prozent der Verbandsgemeinden können gegen Beschlüsse des Kulturrats nach Artikel 30 Absatz 1 des Organisationsreglement das Referendum ergreifen. Die Referendumsfrist beträgt 90 Tage seit der Bekanntmachung. Das Referendumsbegehren ist einzureichen an das Regierungsstatthalteramt Thun.

Die Akten sind unter www.thun.ch/gvk aufgeschaltet.


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