Bootsüberwinterung beim Strandbad und auf dem Kiesparkplatz Lachen (uferseitig, markiert)

  21.10.2020 Allgemeine Publikationen

Das Auswassern findet an folgenden Daten statt:

– Mittwoch, 28. Oktober 2020 von 15.00 bis 17.00 Uhr (ohne Kran)
– Samstag, 31. Oktober 2020 von 7.00 bis 12.00 Uhr (mit Kran)

Die Plätze für die Bootsüberwinterung 2020 / 2021 beim Strandbadareal und auf dem Kiesparkplatz Lachenwiese werden markiert sein. Beim Strandbadweg wird ein grosser Teil als Bauplatz genutzt. Deshalb dürfen vorab weder Böcke noch Boote platziert werden.

Am Mittwoch, 28. Oktober können Boote ohne Kran individuell ausgewassert werden. Die Inkassostelle bei der Strandbadkasse ist von 15.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Die Plätze werden zugeteilt.

Ein Teil der Lachenwiese wird für das Deponieren der Böcke abgesperrt (Seite zu Boccia-Bahn). Die Böcke können mit Namen und BE-Kennzeichen der Boote ab Mittwoch, 28. Oktober vor Ort deponiert werden.

Am Samstag, 31. Oktober werden vor Ort (Strandbadweg und Lachenwiese) zwei Kräne der Firma Schmutz Söhne AG gestellt. Die Mithilfe durch Mitarbeiter der Schmutz Söhne AG, der Firma Tauscheck Bootswerft GmbH sowie des Badmeisterteams ist gewährleistet. Die Plätze werden zugeteilt.

Die vorgängige Anmeldung (Kennzeichen, Bootsgewicht) bis Freitagmittag, 30. Oktober direkt bei der Firma Schmutz Söhne AG Thun, 033 227 27 27, ist zwingend nötig. Ein ungefähres Zeitfenster wird vorgegeben. Aufgrund der organisatorischen Massnahmen muss allenfalls mit Wartezeiten gerechnet werden.

Bei der Strandbadkasse wird zu genannten Daten und Zeiten eine Inkassostelle eingerichtet. Die Quittung besteht aus einem Kleber, der am Boot oder Bock/Trailer gut sichtbar anzubringen ist. Nach Weisung des Personals können Boote mit diesem Kleber auf den Trockenplätzen abgestellt werden. Bootsbesitzer/innen, welche Boote unrechtmässig abstellen oder keine Gebühren entrichten (fehlender Kleber), werden in einer Nachkontrolle erfasst. Der entstandene Aufwand wird in Rechnung gestellt. Allfällige Abschleppkosten gehen zulasten der Fehlbaren.

Da am darauffolgenden Montag, 2. November bereits mit den Sanierungsarbeiten begonnen wird, müssen am 31. Oktober alle Boote ausgewassert sein. Nicht ausgewasserte Boote werden nach dem 1. November auf Kosten der Bootseigentümer/in aus dem Hafen entfernt. Bitte beachten Sie, dass das Einwintern nicht berücksichtigt wird. Allfällige Schäden gehen zulasten der Eigentümer/in.

Amt für Bildung und Sport


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