Rechnungsruf infolge amtlicher Liquidation, Nachlass Rudolf Rothenbühler

  28.10.2020 Allgemeine Publikationen

1. Veröffentlichung
Verstorbene Person: Rudolf Rothenbühler.
Heimatort: Lützelflüh BE.
Staatsbürgerschaft: Schweiz.
Geburtsdatum: 26. September 1959.
Geboren in: Grosshöchstetten BE.
Funddatum des Verstorbenen: 16. Juni 2020.
Wohnhaft gewesen: Kanton Bern, mit Aufenthalt in 3664 Burgistein, Campingplatz, Oberelbschen 32, ledig. Verfügung Einwohnergemeinde Burgistein.
Datum des Urteils: 29. Juni 2020.

Verfügende Stelle: Notarin Nora Keller Kolb, Oberlandstrasse 5, Postfach 133, 3700 Spiez.

Rechtliche Hinweise:
Die Gläubiger (einschliesslich Bürgschaftsgläubiger) als auch Schuldner der verstorbenen Person werden aufgerufen, ihre Forderungen und Schulden (Wert Todestag) innert der Eingabefrist schriftlich bei der Kontaktstelle anzumelden.
Die Gläubiger werden auf die in Art. 593 Abs. 3 ZGB genannten Folgen der Nichtanmeldung aufmerksam gemacht, wonach im Falle der amtlichen Liquidation die Erben für die Schulden der Erbschaft nicht haften. Gläubiger, die ihre Forderungen nicht oder nicht rechtzeitig eingeben, riskieren, dass sie aus der Hinterlassenschaft nicht mehr befriedigt werden können.
Wer Sachen der verstorbenen Person als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzt, hat dies, ohne Nachteil für sein Vorzugsrecht, der Kontaktstelle innert der erwähnten Frist zur Verfügung zu stellen.
Die Schuldner und die im Besitz von Faustpfändern befindlichen Gläubiger, die unterlassen, eine Eingabe zu machen, können mit einer Ordnungsbusse bestraft werden.

Frist: 1 Monat.

Ablauf der Frist: 23. November 2020.

Kontaktstelle: Advokatur und Notariat HADORN.GRAF, Notarin Nora Keller Kolb, Oberlandstrasse 5, 3700 Spiez, Tel. 033 654 22 06.


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