Erbvertrag: Eröffnung

  11.11.2020 Allgemeine Publikationen

Die nachstehend genannte Person hat einen Erbvertrag mit einer Vor- und Nacherbeneinsetzung hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen und eingesetzten Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen eine Abschrift zugestellt. Für den im Erbvertrag eingesetzten Nacherben, Herrn Peter Feurer, geb. 25. September 1968, gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.

Herr Peter Feurer kann innerhalb der Auflagefrist in den Erbvertrag Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, wird eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Art. 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der erbrechtlichen Klagen.

Walter Karl Lehmann, geb. 19. Januar 1939, von Zofingen (BE), verheiratet, wohnhaft gewesen in 3600 Thun, Frutigenstrasse 23, verstorben am 17. August 2020.

Erbvertrag vom 8. Dezember 1995, eröffnet am 23. September 2020 durch Notar Alois Mani, Bahnhofstrasse 6, 3600 Thun.

Auflage bei Notar Alois Mani, Bahnhofstrasse 6, 3600 Thun.

Einsprachen sind schriftlich innert Monatsfrist seit der dritten Publikation an Notar Alois Mani, Bahnhofstrasse 6, 3600 Thun, zu richten.

Thun, 30. Oktober 2020
Alois Mani, Notar


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