Letztwillige Verfügung / Eröffnung

  02.12.2020 Allgemeine Publikationen

Frau Marie Hugi-Gyger, geb. 7. Juli 1932, von Oberwil bei Büren BE, verwitwet, wohnhaft gew. in Thun BE, Martinzentrum Wohnen im Alter, Martinstrasse 8, ist am 5. September 2020 verstorben.

Die Verstorbene hat einen öffentlich beurkundeten Erbvertrag vom 11. Dezember 2003 hinterlassen mit Abänderung der gesetzlichen Erfolge und Erbeinsetzung. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt diese Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.

Gesetzliche Erben können beim Notar innert der Auflagefrist in die Akten bzw. die Anordnungen der Erblasserin Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben.

Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation an den beauftragten Notar Andreas Jaggi, Hauptgasse 5, Postfach 162, 3294 Büren an der Aare, zu richten.

Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, so wird den eingesetzten Erben auf deren Verlangen ein Erbenschein gemäss Artikel 559 ausgestellt, unter Vorbehalt von erbrechtlichen Klagen.


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