Letztwillige Verfügung: Eröffnung

  11.03.2021 Allgemeine Publikationen

Die nachstehend genannte Person hat eine Verfügung von Todes wegen hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen und eingesetzten Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen eine Abschrift zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.

Gesetzliche Erben können innert der Auflagefrist in die letztwillige Verfügung Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, wird den eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Art. 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der erbrechtlichen Klagen.

Pia Schneider-Thönen, geb. 27. Juli 1935 in Spiez BE, von Thun BE, verwitwet seit 29. November 1991 von Peter Schneider, wohnhaft gewesen Bernstrasse 113, 3613 Steffisburg, verstorben am 17. Oktober 2020 in Steffisburg BE.

Letztwillige Verfügung der Verstorbenen vom 14. August 2007 (Urschrift Nr. 2318 des Notars Bernhard Gerber, Thun), mit Aufhebung der gesetzlichen Erbfolge und Erbeinsetzung.

Auflage bei Bernhard Gerber, Rechtsanwalt und Notar, Bälliz 37, 3600 Thun.

Einsprachen sind schriftlich bis spätestens 8. Februar 2021 an Bernhard Gerber, Rechtsanwalt und Notar, Bälliz 37, 3600 Thun, zu richten.

Thun, 17. Dezember 2020
Bernhard Gerber
Rechtsanwalt und Notar


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