Letztwillige Verfügung

  10.02.2021 Allgemeine Publikationen

Nachstehend genannte Person hat eine letztwillige Verfügung hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen Abschriften zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.
Gesetzliche Erben können innert der Auflagefrist in die letztwillige Verfügung Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, so wird den eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Artikel 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der Ungültigkeitsund der Erbschaftsklage.

Sinzig Margaretha, geboren am 21. Dezember 1921 in Bern BE, von Linden BE, der Lüthi Emma, ledig, Sekretärin, wohnhaft gewesen in Thun, mit Aufenthalt in 3612 Steffisburg, Esther Schüpbach Stiftung, Ortbühlweg 10, verstorben am 7. Januar 2021.

Letztwillige Verfügung eröffnet am 4. Februar 2021 durch die Einwohnerdienste Thun.

Die letztwillige Verfügung liegt bei den Einwohnerdiensten Thun, Hofstettenstrasse 14, 3602 Thun, zur Einsichtnahme auf. Einsprachen bis und mit 26. März 2021 an die Einwohnerdienste Thun.

Thun, 4. Februar 2021
Einwohnerdienste Thun
Sandra Luginbühl-Winkler
Teamleiterin


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