Letztwillige Verfügung

  31.03.2021 Allgemeine Publikationen

Die hiernach genannte Person hat eine letztwillige Verfügung hinterlassen. Es sind keine gesetzlichen Erben bekannt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.
Gesetzliche Erben können innert der Auflagefrist in die vorgefundene Verfügung Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, so wird den eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Artikel 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der Ungültigkeits- und der Erbschaftsklage.

Jauslin geb. Frischherz Anna Josefa,
geb. 18. Mai 1929, von Muttenz BL, verwitwet, wohnhaft gewesen im Martinzentrum, 3600 Thun, verstorben am 18. November 2020.

Letztwillige Verfügung vom 25. November 2014 mit Aufhebung der gesetzlichen Erbfolge und Erbeinsetzung, eröffnet am 2. Februar 2021.

Auflage bei Notarin Eva Rohrbach, Gurnigelstrasse 1, 3132 Riggisberg, Tel. 031 809 00 02.

Einsprachen innert Monatsfrist ab der dritten Publikation schriftlich an Notarin Eva Rohrbach, Gurnigelstrasse 1, 3132 Riggisberg.

Riggisberg, 23. März 2021
Eva Rohrbach, Notarin


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