Letztwillige Verfügung

  30.06.2021 Allgemeine Publikationen

Nachstehend genannte Person hat eine letztwillige Verfügung hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen Abschriften zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.
Gesetzliche Erben können innert der Auflagefrist in die letztwillige Verfügung Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, so wird den eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Artikel 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der Ungültigkeitsund der Erbschaftsklage.

Moosberger Alfred, geboren am 15. Oktober 1949 in Herisau AR, von Degersheim-Dorf SG, des Moosberger Hans Georg und der Hulda Helene geb. Suhner, geschieden von Moosberger-Tianga Nancy Akova seit 7. April 2021, Rentner, wohnhaft gewesen in Thun, mit Aufenthalt in 3612 Steffisburg, Solina Steffisburg, Ziegeleistrasse 22, verstorben am 30. Mai 2021.

Letztwillige Verfügung eröffnet am 24. Juni 2021 durch die Einwohnerdienste Thun.

Die letztwillige Verfügung liegt bei den Einwohnerdiensten Thun, Hofstettenstrasse 14, 3602 Thun, zur Einsichtnahme auf. Einsprachen bis und mit 16. August 2021 an die Einwohnerdienste Thun.

Thun, 24. Juni 2021
Einwohnerdienste Thun
Karin Ochsenbein
Abteilungsleiter-Stv.


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