Erbenruf

  13.01.2022 Allgemeine Publikationen

Meister Rolf, geboren am 4. September 1935, von Matzendorf SO, verwitwet, Sohn des Meister Gustav und der Meister Margaretha, wohnhaft gewesen Dorfstrasse 15, 3652 Hilterfingen, verstorben am 25. Februar 2021.

Der Verstorbene hat keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen, so dass die gesetzliche Erbfolge gilt. Der Erbenruf ergeht an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt. Die gesetzlichen Erben des Meister Rolf werden in Anwendung von Art. 555 ZGB hiermit aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit dieser Publikation dieses Erbenrufes beim Regionalen Sozialdienst Oberhofen, Staatsstrasse 27, Postfach 47, 3653 Oberhofen am Thunersee, zu melden. Der Meldung sind zivilstandsamtliche Ausweise beizulegen, welche die Erbberechtigung nachweisen.
Gehen innert Jahresfrist keine Meldungen ein, so fällt die Erbschaft unter Vorbehalt der Erbschaftsklage an das erbberechtigte Gemeinwesen.

Thun, 10. Januar 2022
Der Beauftragte
Martin Loretz, Erbschaftsverwalter
Regionaler Sozialdienst Oberhofen
Staatsstrasse 27, Postfach 47,
3653 Oberhofen


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote