Letztwillige Verfügung
19.05.2022 Allgemeine PublikationenNachstehend genannte Person hat eine letztwillige Verfügung hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen Abschriften zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.
Gesetzliche Erben können innert der Auflagefrist in die letztwillige Verfügung Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, so wird den eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Artikel 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der Ungültigkeitsund der Erbschaftsklage.
Baumgartner-Gruber Annemarie, geboren am 21. Mai 1941 in Karlstein (Waidhofen/Thaya) Österreich, von Liestal BL, des Gruber Johann und der Gruber geb. Barth Anna, verwitwet, Rentnerin, wohnhaft gewesen in 3604 Thun, Freiestrasse 17, verstorben am 31. März 2022.
Letztwillige Verfügung eröffnet am 9. Mai 2022 durch die Einwohnerdienste Thun.
Die letztwillige Verfügung liegt bei den Einwohnerdiensten Thun, Hofstettenstrasse 14, 3602 Thun, zur Einsichtnahme auf. Einsprachen bis und mit 20. Juni 2022 an die Einwohnerdienste Thun.
Thun, 9. Mai 2022
Einwohnerdienste Thun
Melanie Bieri, Teamleiterin
