Entwicklungsraum Thun

  27.10.2022 Allgemeine Publikationen

Regionaler Richtplan Windenergie
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat den von der Delegiertenversammlung des Entwicklungsraum Thun am 14. Dezember 2021 beschlossenen regionalen Richtplan Windenergie in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt, wobei von Amtes wegen folgende Anpassungen vorgenommen wurden:
– Das Windenergiegebiet R4 Puntel wurde auf den Koordinationsstand «Zwischenergebnis» zurückgestuft.
– Die Aussage «Nach dem Bau gewöhnen sich Arten häufig an WEA» wurde aus dem Erläuterungsbericht (Seite 11) gestrichen.
– Die zitierte Studie Schlussbericht «Vogelzugintensität und Anzahl Kollisionsopfer an Windenergieanlagen am Standort Le Peuchapatte (JU)» (BFE, November 2016) im Kapitel 10.5.2 Literatur auf Seite 61 wurde gestrichen.

Gemäss Art. 110 der kantonalen Bauverordnung wird die Genehmigung und Inkraftsetzung hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen sind im Internet unter: http://ent wicklungsraum-thun.ch oder nach Terminvereinbarung bei der Geschäftsstelle der Regionen einsehbar.
Betroffene Gemeinden können gegen den Genehmigungsbeschluss bei der kantonalen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, Münstergasse 2, 3011 Bern, innert 30 Tagen nach Publikation Beschwerde führen (Art. 61a Abs. 2 Bst. c BauG).


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