Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
06.10.2022 Allgemeine PublikationenGemäss Art. 582 ZGB und Art. 38 ff der Verordnung vom 18. Oktober 2000 betreffend die Errichtung des Inventars, werden die Gläubiger und Bürgschaftsgläubiger der Erblasserin aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb der angegebenen Frist bei der zuständigen Behörde schriftlich einzureichen. Für nicht angemeldete Forderungen wird jede Haftpflicht abgelehnt (Art. 590 ZGB). Gleichzeitig werden auch die Schuldner aufgefordert, innerhalb der nämlichen Frist ihre Schulden bei dem mit der Errichtung des Inventars beauftragten Notar schriftlich anzumelden.
Lazecki geb. Modalek Eisa Berta, geb. 16. April 1922, von Zürich ZH und Winterthur ZH, verwitwet, Mösliweg 12, 3645 Gwatt (Thun), verstorben am 26. Juli 2022.
Eingabefrist:
Bis und mit 5. November 2022.
Anmeldestellen (schriftlich):
a. Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun: Für Forderungen und Bürgschaftsansprüche gegenüber der Erblasserin
b. Notar Hans-Heinrich Weber, Scheibenstrasse 3, Postfach 50, 3602 Thun: Für Guthaben der Erblasserin
Massaverwalter: Notar Lars Rindlisbacher, Scheibenstrasse 3, Postfach 50, 3602 Thun
Thun, 27. September 2022
Der Beauftragte:
Notar Hans-Heinrich Weber
Scheibenstrasse 3, Postfach 50
3602 Thun
