Letztwillige Verfügung

  15.12.2022 Allgemeine Publikationen

Nachstehend genannte Person hat eine letztwillige Verfügung hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen Abschriften zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.

Gesetzliche Erben können innert der Auflagefrist in die letztwillige Verfügung Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, so wird den eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Artikel 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der Ungültigkeitsund der Erbschaftsklage.

Testa-Lo Conte Elvira, geboren am 15. Februar 1936 in San Potito Ultra, Avellino, Italien, Staatsangerhörigkeit Italien, des Lo Conte Francesco und der Giovannina geb. Nazzaro, verwitwet, wohnhaft gewesen in 3626 Hünibach, Betagtenheim Schönegg, Riedstrasse 24, verstorben am 18. Oktober 2022.

Letztwillige Verfügung eröffnet am 5. Dezember 2022 durch die Einwohnerdienste Thun.

Die letztwillige Verfügung liegt bei den Einwohnerdiensten Thun, Hofstettenstrasse 14, 3602 Thun, zur Einsichtnahme auf. Einsprachen bis und mit 14. Januar 2023 an die Einwohnerdienste Thun.

Thun, 5. Dezember 2022
Einwohnerdienste Thun


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote