Aufruf zur Geltendmachung der Mitgliedschaft Milchgenossenschaft Wattenwil

  16.02.2023 Allgemeine Publikationen

Aufgrund fehlender Unterlagen verfügt die Milchgenossenschaft Wattenwil zurzeit über kein vollständiges Verzeichnis der Mitglieder. Hiermit werden alle Personen aufgerufen, innert 3 Monaten nach Erscheinen dieses Aufrufes ihre Mitgliedschaft mit ausreichenden Beweismitteln schriftlich geltend zu machen.

Meldestelle: Präsident Hänni Stefan, Stärenmatt 90, 3663 Gurzelen.

Nach Ablauf dieser Frist werden alle nicht geltend gemachten Mitgliedschaften als aufgelöst und ungültig erklärt.

Ausnahme: Die Genossenschaft anerkennt alle ihr zweifelsfrei bekannten Mitglieder als Genossenschaftsmitglieder.
Von diesen wird keine Geltendmachung der Mitgliedschaft verlangt. Dies sind namentlich: Bähler André 1969, Bieri Fritz 1953, Dähler Andreas 1981, Hänni Stefan 1984, Hänni Peter 1964, Inniger Markus 1981, Künzi Andreas 1958, Künzi Martin 1969, Künzi Hanspeter 1977, Nussbaum Adolf 1969, Nussbaum Hanspeter 1958, Nussbaum Niklaus 1969, Schmid Walter 1959, Wasem Bernhard 1978, Zürcher Werner 1949.


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