Rechnungsruf infolge amtliche Liquidation

  16.02.2023 Allgemeine Publikationen

Verstorbene Person: Diana Lantzsch-Mostowy-Peters.
Staatsbürgerschaft: Deutschland.
Geburtsdatum: 19. September 1965.
Geboren in: Wolfen DE. Todesdatum: 12. November 2022.
Wohnhaft gewesen: Staatsstrasse 38a, 3652 Hilterfingen.

Angaben zum Rechnungsruf
Über den Nachlass von Diana Lantzsch-Mostowy-Peters wurde die amtliche Liquidation angeordnet.

Datum des Urteils: 25. Januar 2023.

Verfügende Stelle:
Regierungsstatthalteramt Thun.

Rechtliche Hinweise
Die Gläubiger (einschliesslich Bürgschaftsgläubiger) als auch Schuldner der verstorbenen Person werden aufgerufen, ihre Forderungen und Schulden (Wert Todestag) innert der Eingabefrist schriftlich bei der Kontaktstelle anzumelden.

Die Gläubiger werden auf die in Art. 593 Abs. 3 ZGB genannten Folgen der Nichtanmeldung aufmerksam gemacht, wonach im Falle der amtlichen Liquidation die Erben für die Schulden der Erbschaft nicht haften. Gläubiger, die ihre Forderungen nicht oder nicht rechtzeitig eingeben, riskieren, dass sie aus der Hinterlassenschaft nicht mehr befriedigt werden können.

Wer Sachen der verstorbenen Person als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzt, hat dies, ohne Nachteil für sein Vorzugsrecht, der Kontaktstelle innert der erwähnten Frist zur Verfügung zu stellen.

Die Schuldner und die im Besitz von Faustpfändern befindlichen Gläubiger, die unterlassen, eine Eingabe zu machen, können mit einer Ordnungsbusse bestraft werden.

Frist: 1 Monat.

Ablauf der Frist: 21. März 2023.

Kontaktstelle: Bangerter Friedli & Partner, Fabian Wienert, Rechtsanwalt und Notar, Malerweg 4, Postfach 33, 3602 Thun.


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