Letztwillige Verfügung
30.03.2023 Allgemeine PublikationenNachstehend genannte Person hat eine letztwillige Verfügung hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen Abschriften zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.
Gesetzliche Erben können innert der Auflagefrist in die letztwillige Verfügung Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, so wird den eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Artikel 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der Ungültigkeitsund der Erbschaftsklage.
Müller geb. Partel Giorgina Giuseppina, geboren am 11. Juli 1922 in Siror (Italien), von Buchholterberg BE, des Partel Giovanni und der Partel geb. Mattivi Rosa, verwitwet, wohnhaft gewesen in 3600 Thun, Martinzentrum – Wohnen im Alter, Martinstrasse 8, verstorben am 22. Dezember 2022.
Letztwillige Verfügung eröffnet am 28. März 2023 durch die Einwohnerdienste Thun.
Die letztwillige Verfügung liegt bei den Einwohnerdiensten Thun, Hofstettenstrasse 14, 3602 Thun, zur Einsichtnahme auf. Einsprachen bis und mit 8. Mai 2023 an die Einwohnerdienste Thun.
Thun, 28. März 2023
Einwohnerdienste Thun
Melanie Bieri, Teamleiterin
