Änderung Zonenplan Gewässerräume; Inkraftsetzung

  25.09.2025 Stocken-Höfen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Zonenplan Gewässerräume vom Amt für Gemeinden und Raumordnung am 19. August 2025 abschliessend genehmigt wurde und nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist in Rechtskraft erwachsen ist.

Der Zonenplan Gewässerräume Stocken-Höfen und somit die neue baurechtliche Grundordnung tritt rückwirkend per 1. Mai 2025 in Kraft.

Das Baureglement und die entsprechenden Planunterlagen sind auf der Homepage www.stocken-hoefen.ch verfügbar.

Der Gemeinderat


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