Anpassung Reglement über die Instandsetzung von Grabenaufbrüchen im öffentlichen Strassengebiet 2019; Referendumsfrist
29.10.2026 HilterfingenDer Gemeinderat Hilterfingen hat am 19. Oktober 2026 Anpassungen vom
Reglement über die Instandsetzung von Grabenaufbrüchen im öffentlichen Strassengebiet 2019,
unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums beschlossen.
Die Anpassung umfasst die ersatzlose Streichung von Artikel 7 und somit die Aufhebung der Spezialfinanzierung und die Überführung vom Bestand des Rechnungsausgleichs in den allgemeinen Haushalt. Die Änderungen sollen ab 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Gemäss Artikel 10 des Organisationsreglements von Hilterfingen wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Das Reglement kann am Schalter der Gemeindeschreiberei während den Büroöffnungszeiten eingesehen oder dort bezogen werden. Der Erlass ist auch auf www.hilterfingen.ch auffindbar.
Gemäss Artikel 8 des Organisationsreglements von Hilterfingen können 4% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses durch Unterzeichnung des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das neue Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist.
Die Referendumsfrist läuft bis 30. November, die Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften beträgt 124. Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei, 3652 Hilterfingen.
Der Gemeinderat
