Aufhebung der Verordnung zur Ergänzung des kantonalen Datenschutzrechts und zur Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen; öffentliche Bekanntmachung

  12.06.2025 Homberg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die vom Gemeinderat Homberg beschlossene Verordnung ersatzlos per Publikationsdatum aufgehoben wurde.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann gemäss VRPG innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun Beschwerde eingereicht werden.

Homberg, 4. Juni 2025
Der Gemeinderat


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