Aufhebung eines Grabfeldes

  05.02.2026 Blumenstein

Gemäss Art. 19 des Friedhofreglements der Einwohnergemeinde Blumenstein ist die Räumung von Gräbern mindestens 6 Monate zum Voraus bekannt zu geben.

Aufhebung Reihengräber 1997–2001
Reihengrab Jakob Rufener bis Frieda Rufener-Rufener

Die Angehörigen der Verstorbenen werden gebeten, die Grabsteine und Kreuze bei Bedarf bis Ende September 2026 wegzuräumen. Erhebt nach dieser Frist niemand darauf Anspruch, verfügt die Gemeinde darüber. Ab Oktober 2026 werden die Grabfelder geräumt.

Die Einwohnergemeinde


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