Aufhebung Gebührentarif Feuerungskontrolle

  21.08.2025 Blumenstein

Der Gemeinderat hat am 13. August 2025 die Aufhebung des Gebührentarifs für die Feuerungskontrolle vom 1. Januar 2017 beschlossen. Mit der Änderung des kantonalen Lufthygienegesetzes (BSG 823.1) wird der Vollzug der Feuerungskontrolle ab 1. August 2025 an den Kanton übertragen und ist nicht mehr Gemeindeaufgabe.

In Anwendung von Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (BSG 170.111) wird hiermit die Aufhebung des Gebührentarifs für die Feuerungskontrolle per 31. Juli 2025 bekannt gemacht.

Der Gemeinderat


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