Auflage des Kollokationsplanes und des Inventars
02.08.2018 KonkursamtlichesSchuldnerin; INOX ART GmbH, c/o Michel Straub, Vorgasse 9, 3665 Wattenwil.
Auflage- und Anfechtungsfrist Kollokationsplan: Vom 3. bis 22. August 2018.
Auflage- und Beschwerdefrist Inventar: Vom 3. bis 12. August 2018.
Innert der Auflagefrist des Inventars können die Gläubiger bei Vermeidung des Ausschlusses Abtretungsbegehren gemäss Art. 260 SchKG hinsichtlich der von der Konkursverwaltung anerkannten Rechtsansprachen (Art. 47 bis 49 KOV) bei der unterzeichnenden Amtsstelle einreichen. Sofern während der Auflagefrist keine Anfechtung erfolgt, gelten die Entscheide der Konkursverwaltung als anerkannt.
Konkursamt Oberland Dienststelle Oberland
