Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 7. Juni 2025
15.05.2025 HombergEs wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Homberg, 2. Mai 2025
Namens der
Gemeinde-Baupolizeibehörde
Gemeindeschreiberei Homberg