Einwohnergemeinde Thun Architekturleistungen

  07.03.2018 Bauausschreibungen

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers
Bedarfsstelle/Vergabestelle:
Stadt Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Amt für Stadtliegenschaften, z. Hd. Kurt Borner, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun, Schweiz, Telefon: 0041 33 225 85 36, E-Mail: kurt.borner@thun.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen:
9. März 2018
Bemerkungen: Fragen der Anbieter können schriftlich bis zum 9. März 2018 über simap.ch eingereicht werden. Diese werden bis zum 13. März 2018 in anonymisierter Form allen Anbietern ebenfalls auf simap.ch beantwortet. Es werden keine telefonischen Anfragen beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes
Datum:
20. März 2018
Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Das Angebot ist rechtsgültig unterzeichnet und verschlossen auf einer Schweizer Poststelle an die Eingabeadresse mit dem Vermerk «Siedlung Neufeld, BKP 591 – nicht öffnen» einzureichen.
Die Angebote aus dem Ausland benötigen eine Vertretung oder Korrespondenzadresse in der Schweiz. Die Angebote können auch am Empfang beim Amt für Stadtliegenschaften, Industriestrasse 2, 3602 Thun, während der Öffnungszeiten: Montag–Donnerstag, 8.00–11.45 und 13.30–17.00 Uhr, Freitag, 8.00–11.45 und 13.30–16.00 Uhr abgegeben werden.
1.5 Datum der Offertöffnung:
23. März 2018, Ort: Thun
1.6 Art des Auftraggebers
Gemeinde/Stadt

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC: Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.2 Projekttitel der Beschaffung BKP 591 Architekturleistungen
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer 21133 / 482.10
2.4 Aufteilung in Lose? Nein
2.5 Gemeinschaftsvokabular CPV: 71200000 – Dienstleistungen von Architekturbüros
Baukostenplannummer (BKP): 591 – Architekt
2.6 Detaillierter Aufgabenbeschrieb In der Beilage
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung Die 2-wöchigen oder allenfalls monatlichen Projektleitungssitzungen finden an der folgenden Adresse statt: Amt für Stadtliegenschaften, Industriestrasse 2, 3602 Thun
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 3. September 2018, Ende: 30. September 2022 Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen Ja Beschreibung der Optionen: Optionen sind im Leistungsverzeichnis beschrieben.
2.10 Zuschlagskriterien Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen? Nein
2.12 Werden Teilangebote zugelassen? Nein
2.13 Ausführungstermin Beginn 3. September 2018 und Ende 30. September 2022

Bemerkungen: Die Arbeitsvergabe erfolgt unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung der finanzkompetenten Organe der Stadt Thun.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen Das vorliegende Verfahren unterliegt dem öffentlichen Beschaffungswesen, des Weiteren gilt das kantonale Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) vom 11. Juni 2002 / rev. 1. Oktober 2014, die kantonale Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV) vom 16. Oktober 2002 / rev. 1. Oktober 2014 sowie die interkantonale Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom 25. November 1994 / rev. 15. März 2001. Das Angebot ist während 6 Monaten ab dem für die Einreichung des Angebotes vorgesehenen Termins verbindlich. In einer ersten Phase wird die Planung Bauprojekt mit Kostenvoranschlag und Baubewilligungsverfahren beauftragt. Die Arbeitsvergabe erfolgt unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung der finanzkompetenten Organe der Stadt Thun
3.2 Kautionen / Sicherheiten Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kautionen / Sicherheiten
3.3 Zahlungsbedingungen Aufgrund der in den Unterlagen genannten Zahlungsbedingungen
3.4 Einzubeziehende Kosten Aufgrund der in den Unterlagen genannten einzubeziehenden Kosten
3.5 Bietergemeinschaft Nicht zugelassen
3.6 Subunternehmer Aufgrund der in den Unterlagen genannten Bedingungen
3.7 Eignungskriterien Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis 20. März 2018 Kosten: Keine
3.10 Sprachen für Angebote Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen Unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 1. März 2018 bis 20. März 2018
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder
Keine
4.2 Geschäftsbedingungen
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Geschäftsbedingungen
4.3 Verhandlungen
Keine
Der Auftraggeber behält sich vor, am Dienstag, den 3. April 2018 ein Verständnisgespräch zu führen. Der Anbieter hat sich diesen Termin zu reservieren.
4.4 Verfahrensgrundsätze
Gemäss Art. 11 ff. der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994 / rev. 15. März 2001 (IVöB).
Die entsprechende Selbstdeklaration (Formular «Selbstdeklaration für Bauaufträge, Lieferungen und Dienstleistungen der Stadt Thun») ist vom Anbieter und den im Leistungsverzeichnis unter Punkt 13 aufgeführten und zur Auftragserfüllung zugezogenen Subunternehmern auszufüllen, zu unterzeichnen und die darin geforderten Nachweise sind dem Angebot mit rechtskräftigen Unterschriften beizulegen.
4.5 Sonstige Angaben
Fragen der Anbieter können schriftlich bis zum 9. März 2018 über simap.ch eingereicht werden. Diese werden bis zum 13. März 2018 in anonymisierter Form allen Anbietern ebenfalls auf simap.ch beantwortet. Es werden keine telefonischen Anfragen beantwortet.
4.6 Offizielles Publikationsorgan www.simap.ch
4.7 Rechtsmittelbelehrung

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www. simap.ch mit Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


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