Baupublikation Heiligenschwendi

  22.12.2022 Baupublikationen, Heiligenschwendi

Bauherrschaft: Spori Pascal, untere Haltenstrasse 41, 3625 Heiligenschwendi.
Projektverfasserin: OPTIPLAN, Oppliger Michaela, Talackerstrasse 47, 3604 Thun.
Bauvorhaben: Abbruch Zweifamilienhaus und Garage; Neubau 3-Familienhaus mit vorgelagertem Autounterstand.
Standort / Parzelle: Untere Haltenstrasse 41 + 41A, Parzelle Nr. 620.
Koordinaten: 2 617 671 / 1 177 335.
Nutzungszone / Überbauungsordnung:
Wohnzone W2.
Schutzzone/-objekt: Nein.
Beanspruchte Ausnahme: GBR Art. 28 + 54 – Überschreiten der Gebäudelänge (Sockelgeschoss).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an Gemeindekanalisation. Zone: üB.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, 3625 Heiligenschwendi.
Digitale Auflage: https://www.portal. ebau.apps.be.ch/public-instances?munici pality=20632.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 16. Januar 2023.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Heiligenschwendi, 12. Dezember 2022
Gemeinde Heiligenschwendi
Bauamt


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