Baupublikation Heiligenschwendi
11.08.2022 Baupublikationen, HeiligenschwendiBauherrschaft: Bänziger Marianne, Obere Haltenstrasse 22, 3625 Heiligenschwendi.
Projektverfasser: Architekturbüro LBA Bern, Zwahlen Christian, Milchstrasse 9, 3072 Ostermundigen.
Bauvorhaben: Neubau offener Carport mit Flachdach.
Standort / Parzelle: Obere Haltenstrasse 22A, Parzelle Nr. 698.
Koordinaten: 2 617 713.11 / 1 177 430.33.
Nutzungszone / Überbauungsordnung:
Wohnzone W2.
Schutzzone/-objekt: Nein.
Beanspruchte Ausnahmen: GBR Art. 14 Abs. 3 – Unterschreiten Strassenabstand. GBR Art. 21 Abs. 2 – Unterschreiten Bauabstand für unbewohnte Nebenbauten. GBR Art. 26 Abs. 1 – Unterscheiten Gebäudeabstand für Nebenbauten. GBR Art. 37 Abs. 2 – Überschreiten der maximalen Flachdachgrösse.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation, bestehend. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, 3625 Heiligenschwendi.
Digitale Auflage: https://www.portal.ebau. apps.be.ch/publicinstances?municipality =20632.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
12. September 2022.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Heiligenschwendi, 8. August 2022
Gemeinde Heiligenschwendi Bauamt
