Baupublikation Hilterfingen
23.06.2022 Baupublikationen, HilterfingenGesuchsteller: Sandra Michel, Finkenweg 8, 3652 Hilterfingen.
Projektverfasser: Gerber+Pieren Ingenieure AG, Brauereiweg 1, 3612 Steffisburg.
Bauvorhaben: Erstellen von zwei Autoabstellplätzen parallel zum Finkenweg; Rückbau der bestehenden Betonmauer und Neubau einer hangseitig zurückversetzten und abgestuften Betonstützmauer. Projektänderung: Erstellen der Betonmauer ohne Staffelung; Neubau eines Autounterstands für drei Personenwagen, Fahrräder und Motorfahrräder.
Standort / Parzelle: Finkenweg 8, 3652 Hilterfingen, Parzelle Nr. 1277.
Koordinaten: 1 176 766 / 2 616 779.
Nutzungszone: Wohnzone E1 Holz.
Beanspruchte Ausnahmen: Ausführung der Stützmauer ohne Staffelung (Art. 415 Abs. 4 GBR). Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
18. Juli 2022.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Hilterfingen, 7. Juni 2022
Bauverwaltung Hilterfingen
