Baupublikation Hilterfingen

  29.01.2020 Baupublikationen, Hilterfingen

Gesuchsteller: KITH Immobilien AG, Breitenweg 9, 3652 Hilterfingen.
Projektverfasser: Seger Architekten AG, Staatsstrasse 102b, 3626 Hünibach.
Bauvorhaben: Neubau eingeschossiges Gebäude auf die Garagen Gässli 6a. Erstellen einer vertikalen Erschliessung. Ersatz der Wärmeerzeugung mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort / Parzelle: Gässli 6a, Hilterfingen, Parzelle Nr. 988.
Koordinaten: 2 617 060 / 1 176 010.
Nutzungszone: Wohnzone E2.
Beanspruchte Ausnahmen: Überschreiten der zulässigen Gebäudehöhe mit dem Aufzug (Lichtschacht) um 1,20 m (BR Art. 212 Abs. 1).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bestehender Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA, Gewässerschutzbereich A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
2. März 2020.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Hilterfingen, 16. Januar 2020

Bauverwaltung Hilterfingen


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