Baupublikation Hilterfingen

  08.08.2018 Baupublikationen, Hilterfingen

Gesuchsteller: Hanna und Hanspeter Oppliger-Rupp, Schwalbenweg 1, 3652 Hilterfingen.
Projektverfasser: Santschi Holzbau GmbH, Glütschbachstrasse 100, 3661 Uetendorf.
Bauvorhaben: Neubau Carport mit Anpassung der Umgebungsgestaltung.

Standort / Parzelle: Schwalbenweg 1b, Hilterfingen, Parzelle Nr. 1261.
Koordinaten: 2 616 880 / 1 176 665.
Nutzungszone: Wohnzone E1 Holz.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes, SG Art. 80.1 Bst. b).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bestehender Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA, Gewässerschutzbereich B.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
3. September 2018.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Hilterfingen, 26. Juli 2018

Bauverwaltung Hilterfingen


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