Baupublikation Hilterfingen

  20.01.2022 Baupublikationen, Hilterfingen

Gesuchsteller: KITH Immobilien AG, René Kühni, Breitenweg 7, 3652 Hilterfingen.
Projektverfasser: Seger Architekten AG, Staatsstrasse 102b, 3626 Hünibach.
Grundeigentümerinnen Parzelle Nr. 840: Anissa Kühni, Hofmeisterstrasse 23, 3006 Bern und Lorina Kühni, Murifeldweg 9, 3006 Bern.
Grundeigentümer Parzelle Nr. 378: Roger Baumann, Spychertenstrasse 15, 3652 Hilterfingen.
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit freihstehendem Carport.
Standort / Parzelle: Hünibachstrasse 24a und 26a, 3652 Hilterfingen, Parzellen Nr. 840 und 378.
Koordinaten: 2 616 532 / 1 176 710.
Nutzungszone/Überbauungsordnung:
Wohnzone E2.
Beanspruchte Ausnahmen: Erstellen der Stütz- und Gartenbauer in Stahlbeton ohne Staffelung (BR Art. 415 Abs. 3 und 4).
Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
21. Februar 2022.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Hilterfingen, 17. Januar 2022
Bauverwaltung Hilterfingen


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