Baupublikation Hilterfingen
18.08.2022 Baupublikationen, HilterfingenGesuchsteller: Jeannette und Patrick Schmocker-Sacco, Lindimattweg 2, 3652 Hilterfingen.
Projektverfasser: Santschi Holzbau GmbH, Glütschbachstrasse 100, 3661 Uetendorf.
Grundeigentümer: Jeannette und Patrick Schmocker-Sacco, Lindimattweg 2, 3652 Hilterfingen.
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Wohnhaus und Carport, Ersatz Gasheizung durch Wärmepumpe Erdsonde.
Standort / Parzelle: Bachgasse 8 und 8a, Hilterfingen, Parzelle Nr. 1431.
Koordinaten: 2 616 911 / 1 176 137.
Nutzungszone: Mischzone Kern Hilterfingen 1 MK1.
Schutzzone: Perimeter Ortsbildschutzgebiet, Baugruppe C.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten der Raumhöhe nach Art. 67 BauV. Vergrösserung der bestehenden Aussenmasse nach Art. 511 Abs 3 GBR. Abweichende Dachgestaltung Carport (Flachdach im Ortsbildschutzbereich) nach Art. 512 Abs 1 GBR.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bestehender Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA, Gewässerschutzbereich A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
19. September 2022.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Hilterfingen, 9. August 2022
Bauverwaltung Hilterfingen
