Baupublikation Steffisburg

  11.12.2019 Baupublikationen, Steffisburg

Gesuchsteller / Vertreter / Projektverfasser: archart architektur ag, Bahnhofstrasse 51, 3613 Steffisburg.
Bauvorhaben: Abbruch Einfamilienhaus und Gartenschopf. Neubau Einfamilienhaus und Carport.
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstands nach Art. 20 GBR.
Standort / Parzelle: Aumattweg 62/62a, Parzelle Nr. 1667.
Koordinaten: 2 613 772 / 1 180 480.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an zentrale ARA. Neubau Versickerungsanlage. Zone A.
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
6. Januar 2020.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten, Auskünfte nur auf telefonische Voranmeldung: Tel. 033 439 43 53).

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).

Steffisburg, 29. November 2019

Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat


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