Baupublikation Thun
09.03.2023 Baupublikationen, ThunGesuchstellerin: Corina Fellmann, Goldiwilstrasse 36, 3600 Thun.
Projektverfasser: Müller + Hänni AG, Postgässli 1, 3662 Seftigen.
Standort / Parzelle: Goldiwilstrasse 36, Parzelle Nr. 3611 Thun.
Zone BR 2002: Wohnen W2.
Zone BR 202X: Wohnen W3.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe (Split).
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Zonenabstandes zur Landwirtschaftszone (Art. 14 Abs. 2 BR Thun 2002 und Art. 25 Abs. 4 BR Thun 202X).
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
3. April 2023.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2022-0772 eBau-Nr. 2022-15865
Thun, 23. Februar 2023
Bauinspektorat der Stadt Thun
