Baupublikation Thun
07.11.2018 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Mirjam Loosli, Fischerweg 23, 3600 Thun.
Projektverfasser: Mirjam Loosli, Fischerweg 23, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Fischerweg 23, Parzelle Nr. 1176 Thun.
Zone: Strukturgebiet, S III «Gartenstadtsiedlungen», Wohnen W2.
Bauinventar: Baugruppe A.
Bauvorhaben: Zusammenlegung von zwei Kleinwohnungen; Erstellen eines Windfangs mit Eingangsüberdachung.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des minimalen Strassenabstandes (Art. 14 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
3. Dezember 2018.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr.: 942 / 2018-0724
Thun, 25. Oktober 2018
Bauinspektorat der Stadt Thun
