Baupublikation Thun
01.06.2023 Baupublikationen, ThunGesuchstellerin: Beatrice Wyler, Schilfweg 8, 3645 Gwatt.
Projektverfasserin: Bauteam GU GmbH, Brunnenweg 10, 3508 Arni.
Standort / Parzelle: Schilfweg 8, Parzelle Nr. 1466 Thun.
Zone BR 2002: Wohnen W2 / Wohnen W2 (BR 200X).
Bauvorhaben: Einbau Lukarnen; Neubau Wintergarten und Balkon.
Beanspruchte Ausnahme: Überschreiten der Geschossigkeit.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
26. Juni 2023.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2023-0275 eBau-Nr. 2023-7158
Thun, 16. Mai 2023
Bauinspektorat der Stadt Thun
