Baupublikation Thun
23.02.2023 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Georg und Jacqueline Frank-Blaser, Lauenenweg 12, 3600 Thun.
Projektverfasser: David Wyttenbach, Pfandernstrasse 72, 3645 Gwatt.
Standort / Parzelle: Lauenenweg 12, Parzelle Nr. 1071 Thun.
Zone BR 2002: Wohnen W2.
Zone BR 202X: Wohnen W3.
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Gasheizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe (aussen).
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 14 BR 2002 Thun und Art. 31 BR 202x Thun).
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
20. März 2023.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2023-0046 eBau-Nr. 2023-927
Thun, 10. Februar 2023
Bauinspektorat der Stadt Thun
