Baupublikation Thun

  11.03.2020 Baupublikationen, Thun

Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Thun, Amt für Stadtliegenschaften, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun.
Projektverfasser: Sonja Huber Architektur, Optingenstrasse 54, 3013 Bern.
Bauvorhaben: Neubau Doppelkindergarten. Wärmeentnahme aus dem Grundwasser.
Standort / Parzelle: Äussere Ringstrasse 26, Parzelle Nr. 789.
Koordinaten: 2 614 500 / 1 177 610.
Nutzungszone: Zone für öffentliche Nutzung ZöN 23 Kindergarten Seefeld.
Schutzzone / -objekt: Ortsbildgebiet O VI «Seefeld».
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb der Baulinie (GBR Art. 14). Unterschreiten des Gebäudeabstands (GBR Art. 14). Einbauten unter dem mittleren Grundwasserspiegel (GSchV Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2).
Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an zentrale ARA neu, Versickerungsanlage neu. Gewässerschutzbereich A.
Auflageort: Bauinspektorat Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
6. April 2020.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 2. März 2020

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi


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