Baupublikation Thun
19.01.2023 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Daniel und Melanie Beutler, Strättlighügel 19b, 3645 Thun-Gwatt.
Projektverfasserin: Antonietti Bauplanung GmbH, Falkenweg 7, 3634 Thierachern.
Standort / Parzelle: Strättlighügel 19b, Parzelle Nr. 2578 Thun-Strättligen.
Zone BR 2002 und BR 202X: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Erstellen eines Carports mit 1 Parkplatz und 2 Veloabstellplätzen.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 31 BR 202X Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone B.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 13. Februar 2023.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2022-0888 eBau-Nr. 2022-18946
Thun, 9. Januar 2023
Bauinspektorat der Stadt Thun
